Altteilsteuer
Nach § 10 UStG gilt der Tausch eines Altteils gegen ein Austauschteil steuerlich als eigener Umsatz. Der Wert des Altteils wird dabei pauschal mit 10 % des Nettopreises des gekauften Austauschteils angesetzt, auf diesen Betrag wird die reguläre Umsatzsteuer von 19 % berechnet. Dieser Betrag erscheint auf der Rechnung separat als Altteilsteuer und ist unabhängig vom Pfand, das bei Rückgabe erstattet wird.