Stand: 30.09.2026
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der rema.germany GmbH (nachfolgend: „wir“ bzw. „uns“) mit unseren Kunden (nachfolgend: „Besteller“), ebenso für alle Lieferungen, Leistungen und Warenbestellungen über unsere Online-Shops rema-germany.se, rema-germany.pl, rema-germany.nl, rema-germany.lv, rema-germany.pt, rema-germany.no, rema-germany.lu, rema-germany.it, rema-germany.es, rema-germany.at, rema-germany.fr, rema-germany.com, rema-germany.de, rema-germany.eu, rema-germany.dk, rema-germany.uk, rema-germany.be, rema-germany.cz.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4 Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Bei der Bestellung von Waren nach Sonderanforderungen des Bestellers (nachfolgend: „Sonderanfertigungen“) behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen vor. Ein vertragliches Rückgaberecht des Bestellers für Sonderanfertigungen besteht nicht; hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bestellers bei Mangelhaftigkeit der Sonderanfertigung. Auf Sonderanfertigungen finden Lagerbereinigungsvereinbarungen keine Anwendung.
2.3 Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung bei uns annehmen.
2.4 Wir werden dem Besteller den Eingang der Bestellung bei uns unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des in der Bestellung enthaltenen Angebots dar. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail, Fax) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und etwaige mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5 Bei der Bestellung über unsere Online-Shops umfasst der Bestellvorgang insgesamt sechs Schritte. Im ersten Schritt wählt der Besteller die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt der Besteller seine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und gegebenenfalls abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählt der Besteller, wie er zahlen möchte. Im vierten Schritt hat der Besteller die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im fünften Schritt werden durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB vom Besteller angenommen. Im sechsten Schritt wird das verbindliche Angebot durch Klicken auf „Bestellung absenden“ vom Besteller an uns abgesendet.
3.1 Der Liefergegenstand sind die in der Bestellung und in unserer Auftragsbestätigung spezifizierten Waren zu den genannten Endpreisen.
3.2 Bei Bestellungen über unsere Online-Shops ergibt sich die Beschaffenheit aus den dort befindlichen Beschreibungen. Abbildungen auf unserer Website geben die Artikel eventuell nur ungenau wieder, sie dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewicht, Maße und Leistungsbeschreibungen sind so genau wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Diese dort beschriebenen Merkmale stellen keinen Mangel der von uns gelieferten Produkte dar.
3.3 Der Liefergegenstand umfasst grundsätzlich keine Handbücher und Zeichnungen. Die Zurverfügungstellung von technischen Merkblättern, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – erfolgt im Übrigen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
4.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2 Beim Versendungskauf werden die bestellten Artikel umgehend, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert. Die Lieferzeit beträgt ca. 5 Werktage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf unserer jeweiligen Produktseite hin. Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
4.3 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Können wir die Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts nicht einhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden dem Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4.4 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben worden ist. Holt der Besteller den Liefergegenstand selbst ab, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir den Besteller bis zu ihrem Ablauf darüber informiert haben, dass der Liefergegenstand zur Abholung bereitsteht.
4.5 Beruht der Versand des Liefergegenstandes auf Verzögerungen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
4.6 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf ein Ereignis höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung), die wir nicht zu vertreten haben, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Besteller über. Abweichend hiervon geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Zusätzlich zu den unter Ziff. 6.1 genannten Preisen berechnen wir jeweils ein Pfand auf das zu liefernde Austauschteil, welches sich nach Art und Umfang der bestellten Ware berechnet und gemäß Ziff. 11 zurückerstattet wird.
6.3 Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers; ausgenommen sind Paletten.
6.4 Beim Versendungskauf wird die Ware regelmäßig in durch uns bereitgestellte Versandboxen versendet. Die Versandboxen verbleiben in unserem Eigentum. Für die Versandboxen wird ein Pfand berechnet, welches sich nach Art und Umfang der Versandbox richtet. Altteile gemäß Ziff. 11 sind ausschließlich in der Versandbox zurückzusenden, wenn diese vorab durch uns bei Versendung der bestellten Ware zur Verfügung gestellt wurde. Nach Rücksendung wird der zuvor berechnete Pfandbetrag in vollem Umfang im Rahmen einer Gutschrift erstattet.
6.5 Der Kaufpreis gemäß Ziff. 6.1 sowie der Pfandbetrag gemäß Ziff. 6.2 sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung zur Zahlung fällig. Abweichend von vorstehendem Satz sind wir jedoch berechtigt, eine Lieferung aus sachlichen Gründen (z. B. begründete Zweifel an der Fähigkeit des Bestellers zur rechtzeitigen Zahlung) nur gegen Vorkasse durchzuführen; einen entsprechenden Vorbehalt teilen wir dem Besteller unverzüglich nach Bekanntwerden des sachlichen Grundes mit.
6.6 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.7 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers, insbesondere gemäß Ziff. 8, unberührt.
6.8 Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Besteller unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Rechnungsstellung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen und auf unser Verlangen sämtliche für den Nachweis der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Besteller seinen Pflichten gemäß vorstehendem Satz nicht oder nicht ordnungsgemäß nach und wird uns infolgedessen die Steuerbefreiung versagt, trägt der Besteller die hierdurch entstehende Umsatzsteuerbelastung einschließlich etwaiger Zinsen und Säumniszuschläge und stellt uns insoweit von Ansprüchen der Finanzbehörden frei, es sei denn, wir haben bei der Nachweisführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Besteller aus dem Kaufvertrag und einer mit ihm bestehenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend: „gesicherte Forderungen“) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor (nachfolgend: „Vorbehaltsware“).
7.2 Die Vorbehaltswaren dürfen vor vollständiger Begleichung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltswaren erfolgen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben, es sei denn, eine derartige Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.
7.4 Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf gemäß nachstehender Ziff. 7.4.3 befugt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
7.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltswaren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
7.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorstehender Ziff. 7.2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3 Der Besteller ist ermächtigt, diese aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Wir sind insbesondere berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, ein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt oder wir unsere Rechte aus vorstehender Ziff. 7.3 geltend machen. Der Besteller ist nach dem Widerruf verpflichtet, auf unser Verlangen sämtliche zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner einschließlich der zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen uns zur Verfügung zu stellen und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
7.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7.5 Soweit die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert oder von dem Besteller oder einem Dritten nach Lieferung verbracht werden sollen, besondere Anforderungen an die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts stellt, insbesondere gegenüber den Gläubigern des Bestellers, hat der Besteller unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam begründet und bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bestehen bleibt. Der Besteller trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
7.6 Lässt die Rechtsordnung eines Staates, in den die Liefergegenstände geliefert oder von dem Besteller oder einem Dritten nach Lieferung verbracht werden sollen, einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet sie jedoch den Vorbehalt oder die Begründung anderer (Sicherungs-)Rechte an den Liefergegenständen, so sind wir berechtigt, statt eines Eigentumsvorbehalts alle entsprechenden Rechte dieser Art zu begründen und auszuüben. Der Besteller ist verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder anderer Rechte am Liefergegenstand für erforderlich halten.
8.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich dem Besteller bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat er uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind uns offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unterlässt der Besteller die nach diesem Absatz erforderliche Untersuchung oder ordnungsgemäße Anzeige von Mängeln, so gilt die Ware hinsichtlich des nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangels als genehmigt. Der Besteller kann insoweit dann keine Mängelansprüche mehr geltend machen.
8.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.5 Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar.
8.7 In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
8.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.9 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8.10 Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Sachmängel, die durch
Die Auswahl von Typen und Größenfestlegung unsererseits können stets nur als Empfehlung betrachtet werden, da die Kenntnis über die spezifischen Anforderungsprofile an unser Produkt für den jeweiligen konkreten Fall der Anwendung beim Besteller liegt.
8.11 Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besitzer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht uns auch ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die vorstehend genannten Verpflichtungen unsererseits sind vorbehaltlich der Ziff. 9 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn:
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
9.3 Die sich aus Ziff. 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß der Ziff. 9.2 Satz 1, 9.2 Satz 2 lit. a) und 9.3 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.1 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Besteller berechtigt, Altteile nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziff. 11 an uns zurückzugeben. Altteil im Sinne dieser AGB ist ein vom Besteller aus einem Fahrzeug ausgebautes defektes oder verschlissenes Teil, das durch ein bei uns erworbenes, funktional entsprechendes Austauschteil ersetzt wurde oder ersetzt werden soll; auf die Herkunft des Altteils kommt es nicht an, soweit die Altteilkriterien für das jeweilige Austauschteil nichts anderes bestimmen.
11.2 Jedes vom Besteller bereitgestellte Altteil unterliegt unserer technischen Prüfung. Im Rahmen dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Altteil den für das jeweilige Austauschteil geltenden Altteilkriterien entspricht. Die Altteilkriterien werden mit dem Liefergegenstand mitgeliefert, sind auf unserer Website für jedes Produkt abrufbar und werden von uns auf Anfrage dem Besteller zur Verfügung gestellt. Die in den Altteilkriterien genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Erfüllt ein Altteil die einschlägigen Altteilkriterien, gilt es grundsätzlich als in einem zur Wiederaufbereitung geeigneten Zustand befindlich. Die abschließende Bewertung der Eignung des Altteils zur Wiederaufbereitung erfolgt jedoch in jedem Einzelfall durch uns nach Maßgabe anerkannter technischer Standards der Fahrzeugteilaufbereitung.
11.3 Ergibt unsere technische Prüfung, dass das Altteil den einschlägigen Altteilkriterien entspricht und sich in einem zur Wiederaufbereitung geeigneten Zustand befindet, nehmen wir das Altteil zurück und nehmen das mit der Versendung bzw. Übergabe des Altteils an uns gemachte Angebot des Bestellers auf Eigentumsübertragung an dem Altteil an. Der Besteller erhält nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 11.5 und 11.6 den gemäß Ziff. 6.2 für das entsprechende Austauschteil berechneten Pfandbetrag erstattet. Entspricht das Altteil den Altteilkriterien nur teilweise, sind wir berechtigt, den Pfandbetrag entsprechend dem Grad der Nichterfüllung anteilig zu kürzen. Die maßgeblichen Kürzungsmaßstäbe ergeben sich aus den jeweiligen Altteilkriterien.
11.4 Ergibt unsere technische Prüfung, dass das Altteil den einschlägigen Altteilkriterien nicht entspricht oder sich nicht in einem zur Wiederaufbereitung geeigneten Zustand befindet, lehnen wir die Rücknahme des Altteils ab und informieren den Besteller nach Abschluss unserer Prüfung hierüber sowie darüber, dass wir das Altteil nach seiner Wahl auf seine Kosten an ihn zurücksenden, verwerten oder entsorgen. Teilt der Besteller uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach unserer vorgenannten Information seine Wahl in Textform mit, senden wir das Altteil auf seine Kosten an ihn zurück.
11.5 Der Besteller kann ein Altteil grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten ab Rechnungsdatum des entsprechenden Austauschteils zurückgeben. Ein Anspruch des Bestellers auf Gutschrift eines gemäß Ziff. 6.2 gezahlten Pfandbetrags besteht jedoch nur, wenn die nachstehenden Voraussetzungen dieser Ziff. 11.5 erfüllt sind. Voraussetzung für die Gutschrift des Pfandbetrags ist, dass der Besteller das Altteil innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab Rechnungsdatum des entsprechenden Austauschteils zurückgibt und die Zahl der innerhalb dieses Zeitraums zurückgegebenen Altteile der Zahl der im selben Dreimonatszeitraum bei uns erworbenen gleichartigen Austauschteile entspricht. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Verrechnung der Pfandbeträge jeweils mit der ältesten offenen Position innerhalb der jeweiligen Core-Gruppe. Der Besteller kann eine Übersicht seiner bei uns erworbenen Austauschteile und der aktuell zugeordneten Altteile (Core-Balance) über das Kundenportal auf unserer Website einsehen oder bei uns anfordern.
11.6 Altteile, die wir keinem konkreten Verkaufsvorgang zuordnen können oder die der Besteller außerhalb der in Ziff. 11.5 genannten Dreimonatsfrist zurückgibt, werden einer sogenannten „Core-Bank“ zugeführt. Erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Altteils bei uns ein Erwerb eines gleichwertigen Austauschteils in der Core-Gruppe durch den Besteller, wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Erwerb eines gleichwertigen Austauschteils in der Core-Gruppe durch den Besteller, wird das Altteil entsorgt.
11.7 Die Rücksendung der Altteile durch den Besteller hat – soweit vorhanden – unter Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Versandboxen oder vergleichbarer Versandbehältnisse zu erfolgen. In jedem Fall hat der Besteller eine transportsichere Verpackung sowie eine geeignete Versandart sicherzustellen, um Beschädigungen des Altteils während des Transports zu vermeiden. Soweit die Altteilkriterien die Rücksendung in Originalverpackung vorsehen, hat der Besteller das Altteil in der Originalverpackung zu versenden.
11.8 Wir behalten uns vor, Schäden und Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass das zurückgesendete Altteil nicht den einschlägigen Altteilkriterien entspricht oder unsachgemäß verpackt bzw. versandt wurde, gegenüber dem Besteller geltend zu machen.
12.1 Der Besteller verpflichtet sich, alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmale, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) vertraulich zu behandeln. Der Besteller darf ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis solche vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben.
12.2 Der Besteller wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den mit uns bestehenden Verträgen verwenden und angemessene Sorgfalt walten lassen, um jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Ende der zwischen uns und dem Besteller bestehenden Verträgen fort.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Bestellers öffentlich zugänglich sind oder werden, die vom Besteller unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt werden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmung offengelegt werden müssen, im letzteren Fall vorausgesetzt, der Besteller informiert uns unverzüglich, um uns in die Lage zu versetzen, geeignete Rechtsmittel zu ergreifen.
12.4 Auf unsere Anforderung wird der Besteller alle vertraulichen Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückgeben oder vernichten. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den vertraulichen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern etc.) vor.
12.5 Der Besteller stellt sicher, dass Zugang zu vertraulichen Informationen nur solchen Personen in seinem Betrieb gewährt wird, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer betrieblichen Aufgaben benötigen und die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
13.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß vorstehender Ziff. 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand bestimmt sich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserem Geschäftssitz in Gescher. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. 13.2 gelten nicht, wenn das anwendbare Recht einen anderweitigen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst gleichkommt.
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